Atemschutz

Atemschutzwart

Beauftragter:
LM d.F. Andreas Gypser

LMdF       

Brandbekämpfungen mit schwerem Atemschutz zählen zu den schwierigsten Aufgaben der Feuerwehr. Der Atemschutztrupp steht bei einer Brandbekämpfung meist an vorderster Front.

Bewegung auf unbekanntem Terrain, Stress, Zeitfaktor, Hitze, Einsturzgefahren sowie schlechte Sicht durch Rauch und Dunkelheit. Die Anforderungen einer leistungsfähigen Atemschutzträgereinheit in einer Wehr sind enorm hoch.
Die Freiwillige Feuerwehr Hart bei Graz verfügt über eine starke und gut ausgebildete Mannschaft an Atemschutzträgeren. Um dies zu Gewährleisten sind regelmäßige Übungen und die Wartung der Atemschutzgeräte das oberste Gebot.

 

Atemschutz_01Der Atemschutz ist die „Speerspitze“ der Feuerwehr und bei vielen Einsatzszenarien unverzichtbar. Bei nahezu allen Bränden, aber auch bei Technischen Einsätzen können gesundheitsschädlich Dämpfe und Gase entstehen, welche eine lebensbedrohliche Gefahr für die Feuerwehrmänner darstellen. Um dieser Gefahr zu begegnen, rüsten sich Feuerwehrmänner mit Atemschutzgeräten aus, welche ihnen das Atmen umluftunabhängig ermöglicht.

 

 

Atemschutz_02Die Gefährlichkeit und Schwierigkeit der Einsätze bei denen schwerer Atemschutz eingesetzt werden muss, setzt daher strenge Ausbildung in Theorie und Praxis, vor allem aber auch eine gute Fitness voraus, bei der so mancher seine Leistungs-Grenzen, sowohl in körperlicher als auch im psychischer Hinsicht kennen lernen kann.

 

 

Atemschutz_03Größte Sorgfalt ist daher bei der Reinigung, Wartung und Überprüfung der Atemschutzgeräte erforderlich um die Sicherheit der Einsatzkräfte im Einsatzfall zu gewährleisten. Daher bedarf es einen verantwortungsvollen, pflichtbewussten und verlässlichen Atemschutzwart. auf den sich die Kameraden verlassen können, wenn sie mit einem Atemschutzgerät in brennende, verqualmte Räume, Silos und dgl. vordringen.

 

 

Atemschutz_04Die Tätigkeiten des Atemschutzwartes sind vielfältig, er ist verantwortlich für:

  • Überprüfung bzw. Wartung der Atemschutzgeräte und Masken
  • Reinigung und Desinfektion der Masken nach jedem Gebrauch
  • Protokollierung von Geräte- und Maskenprüfungen laut Richtlinien
  • Einsatzstatistik über alle Atemschutzgeräteträger (Übungen, Einsätze, Tauglichkeit)
  • Veranlassung von notwendigen Service- oder Reparaturarbeiten an den Geräten und Masken
  • Füllen der Pressluftflaschen nach Einsätze oder Übungen in den Atemschutz-Stützpunkt Krumegg oder Gleisdorf.
  • Organisation der Tauglichkeitsuntersuchung (AKL-Test) der Atemschutzgeräteträger in Zusammenarbeit mit dem Abschnittsbeauftragten. Laut neuen AKL-Richtlinien ist die Untersuchung jetzt bis 40 Jahre alle 5, ab 40 alle 3 und ab 50 alle 2 Jahre durchzuführen.
  • Dienstbesprechungen mit anderen Wehren bzw. Beauftragten, um Informationen über den neuesten Sicherheitsstandart bzw. Stand der Technik zu bekommen
  • Beratung des Feuerwehrkommandanten hinsichtlich von Neuanschaffungen, um den Stand der Technik zu erhalten, mit dem Zweck, das Risiko der Atemschutzträger zu minimieren